Als Aufsichtspersonen beraten Sie Unternehmen eigenverantwortlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 

Sie führen Risikoanalysen durch und entwickeln Optimierungsvorschläge, ermitteln Unfallursachen und führen Seminare durch.

Berufsbild Aufsichtsperson

Sie beraten die Mitgliedsunternehmen zu allen Fragen der betrieblichen Prävention (z.B. bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, bei der Organisation von Betriebsabläufen) und Optimierungsvorschlägen. Zielstrebig wirken Sie auf die unternehmensseitige Einhaltung der geforderten Sicherheitstandards hin.  Sie untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Außerdem führen Sie Seminare zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz durch.

Voraussetzungen

Sie haben ein Master- oder Bachelorstudium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften an einer (Fach-)Hochschule abgeschlossen und waren im Anschluss mindestens zwei Jahre in der betrieblichen Praxis tätig. Hierauf aufbauend absolvieren Sie eine zweijährige Ausbildung zur Aufsichtsperson nach §18 SGB VII bei der Unfallkasse Saarland.

Berufsbegleitende Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem praktischen Teil bei der Unfallkasse Saarland und einem trägerübergreifenden Ausbildungsteil, der am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) durchgeführt wird. Die zentralen Grundlagen der Ausbildung, insbesondere das angestrebte Anforderungsprofil sowie ein Modell zur Kompetenzentwicklung und eine Beschreibung zum Kompetenzentwicklungsprozess sind in einem Ausbildungskonzept festgelegt. Am Ende der Ausbildung steht eine Prüfung, mit der die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Aufsichtsperson nachgewiesen werden sollen.

Weiterführende Informationen können Sie auf der Internetseite unseres Spitzenverbands DGUV entnehmen